Sehr geehrte Hinweisgeberin, sehr geehrter Hinweisgeber,
hier können Sie der Filderklinik einen Hinweis geben, wenn Sie den hinreichenden Verdacht haben, dass Mitarbeitende im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit gegen geltendes Recht verstoßen, z.B.
- Verstöße gegen arbeitsschutzrechtliche Mitteilungs-, Erlaubnis-, Prüfungs-, Bestellungs-, Belehrungs-, Dokumentations- und Anzeigepflichten,
- Verstoß gegen die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns,
- Verstöße gegen Qualitäts- und Sicherheitsstandards im Bereich der öffentlichen Gesundheit
Sie können Ihren Hinweis in schriftlicher oder mündlicher Form abgeben. Sie erhalten dann eine Bestätigung für den Eingang Ihres Hinweises.
Rechtsgrundlage ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), besser bekannt unter dem Begriff Whistleblower.